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   BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71   

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BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71 (https://dejure.org/1973,187)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1973 - IV C 56.71 (https://dejure.org/1973,187)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1973 - IV C 56.71 (https://dejure.org/1973,187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle - Zulassung einer Revision - Gültigkeit einer Rechtsnorm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42 42, 229
  • BVerwGE 42, 229
  • NJW 1973, 1518 (Ls.)
  • MDR 1973, 874
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 29.54
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Der Beklagte hat mit der Beschwerde die Zulassung der Revision wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beantragt mit der Begründung, es sei klärungsbedürftig, ob das Berufungsgericht unter Umgehung des Umstandes, daß es in Nordrhein-Westfalen keine Normenkontrolle im Sinne des § 47 VwGO gebe, auf eine Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO hin die Übereinstimmung der Naturschutzverordnung mit § 4 Abs. 1 RNG prüfen und bei Verneinung dieser Übereinstimmung die Teilnichtigkeit der Verordnung annehmen durfte; insoweit weiche das Berufungsurteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 265) ab.

    Daß die Gründe, die der Beklagte mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde angeführt hat, in Wirklichkeit weder der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verleihen noch auf eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 29.54 - (BVerwGE 3, 265) hindeuten, ergibt sich aus folgendem:.

    Hiernach weicht das Berufungsurteil nicht von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 29.54 - [BVerwGE 3, 265 f.] ab.

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    So wird insbesondere die Bindung verneint, wenn ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision offensichtlich nicht gegeben ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 26. März 1963 - BVerwG VIII C 12.63 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 41]; Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 20.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 60]; Beschluß vom 8. Mai 1970 - BVerwG VI C 127.67 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Juli 1968 - 5 AZR 403/67 - [NJW 1968, 1980]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 1970 - II ZR 118/69 - in NJW 1970, 1549 [1550]; Bundesfinanzhof, Beschluß vom 30. Juni 1971 - I R 31/69 - [NJW 1972, 80]).

    Daneben ist die Bindung auch verneint worden in bestimmten Fällen verfahrensfehlerhafter Zulassung der Revision, so z.B. wenn das Urteil überhaupt nicht der Revision unterliegt oder bei unzulässiger Zulassung der Sprungrevision (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Juni 1969 a.a.O. mit Hinweisen) oder bei Zulassung der Revision durch ein unzulässiges Ergänzungsurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Februar 1966 - VIII ZR 76 u. 77/64 - [BGHZ 44, 395 ff.]).

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Denn das Reichsnaturschutzgesetz gehört - entgegen der vom Beklagten vertretenen Ansicht - nicht dem Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), sondern dem irrevisiblen Landesrecht an (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 14. Oktober 1958 - 2 BvO 2/57 - in BVerfGE 8, 186 [192 ff.]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - [MDR 1970, 1034]).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Denn es steht fest, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes - in der jeweiligen Auslegung durch das hierfür zuständige höchste Gericht des Landes - grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden kann, weil es von verwandten Regelungen anderer Länder - oder von der gleichen Regelung in der Auslegung durch deren oberstes Gericht - abweicht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 29. Oktober 1969 - 1 BvR 65/68 - in BVerfGE 27, 175 [179]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. November 1954 - BVerwG II C 151.54 - [BVerwGE 1, 242]; Beschluß vom 18. Januar 1973 - BVerwG IV B 202.72 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Das Berufungsgericht hat aber bei seiner Entscheidung gegen den für das Gerichtsverfahren wesentlichen Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen, und zwar gegen diesen Grundsatz in der Ausprägung, daß im Beschwerdeverfahren der Beschwerdegegner zu hören ist, ehe eine ihm nachteilige gerichtliche Entscheidung ergehen darf (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 - mit dem Hinweis auf die früheren Entscheidungen in BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 17, 265 [268]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]).
  • BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Denn das Reichsnaturschutzgesetz gehört - entgegen der vom Beklagten vertretenen Ansicht - nicht dem Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), sondern dem irrevisiblen Landesrecht an (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 14. Oktober 1958 - 2 BvO 2/57 - in BVerfGE 8, 186 [192 ff.]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - [MDR 1970, 1034]).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Das Berufungsgericht hat aber bei seiner Entscheidung gegen den für das Gerichtsverfahren wesentlichen Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen, und zwar gegen diesen Grundsatz in der Ausprägung, daß im Beschwerdeverfahren der Beschwerdegegner zu hören ist, ehe eine ihm nachteilige gerichtliche Entscheidung ergehen darf (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 - mit dem Hinweis auf die früheren Entscheidungen in BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 17, 265 [268]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]).
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Daneben ist die Bindung auch verneint worden in bestimmten Fällen verfahrensfehlerhafter Zulassung der Revision, so z.B. wenn das Urteil überhaupt nicht der Revision unterliegt oder bei unzulässiger Zulassung der Sprungrevision (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Juni 1969 a.a.O. mit Hinweisen) oder bei Zulassung der Revision durch ein unzulässiges Ergänzungsurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Februar 1966 - VIII ZR 76 u. 77/64 - [BGHZ 44, 395 ff.]).
  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 68.69

    Änderung des Familiennamens aufgrund Vorliegens eines wichtigen Grundes zum

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    Der Sachverhalt liegt hier anders als in dem dem Urteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 68.69 - (BVerwGE 36, 357 [358]) zugrundeliegenden Fall, in dem der VII. Senat ausgeführt hat, daß der Kläger zur Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten nicht gehört worden sei, mache die Zulassung nicht nichtig und schließe auch die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung nicht aus; denn in jenem Fall war ein gesetzlicher Zulassungsgrund gegeben und eine Anhörung des Beklagten hätte deshalb die Zulassung der Revision nicht verhindern können.
  • BGH, 25.05.1970 - II ZR 118/69

    Herbeiführung einer einheitlichen Entscheidung mehrerer denselben Unfall

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
    So wird insbesondere die Bindung verneint, wenn ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision offensichtlich nicht gegeben ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 26. März 1963 - BVerwG VIII C 12.63 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 41]; Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 20.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 60]; Beschluß vom 8. Mai 1970 - BVerwG VI C 127.67 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Juli 1968 - 5 AZR 403/67 - [NJW 1968, 1980]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 1970 - II ZR 118/69 - in NJW 1970, 1549 [1550]; Bundesfinanzhof, Beschluß vom 30. Juni 1971 - I R 31/69 - [NJW 1972, 80]).
  • BVerwG, 19.11.1954 - II C 151.54

    Anerkennung der Kriegsheimkehrereigenschaft - Verletzung des

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 08.05.1970 - VI C 127.67

    Unrechtmäßig zugelassene Revision - Anrechnung von Parteidienstzeiten - Verstoß

  • BFH, 30.06.1971 - I R 31/69
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 465/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BAG, 04.07.1968 - 5 AZR 403/67

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Gesetzlicher Zulassungsgrund -

  • BVerwG, 26.03.1963 - VIII C 12.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.01.1973 - IV B 202.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit eines

  • BFH, 19.09.1956 - II 43/56
  • BVerwG, 11.06.1974 - III C 7.73

    Vorliegen eines gesetzlichen Zulassungsgrundes - Hauptentschädigung wegen

    Die Zulassung der Revision durch die Vorinstanz bindet das Revisionsgericht nicht, wenn ein gesetzlicher Zulassungsgrund fehlt und dieser Mangel zwar nicht offensichtlich ist, aber darauf beruhen kann, daß die Vorinstanz den Beschwerdegegner nicht angehört hat und der Mangel durch, den Beschwerdegegner gerügt wird (Anschluß an BVerwGE 42, 229).

    Daß die Zulassung der Revision durch das Vordergericht das Revisionsgericht nicht schlechthin bindet, entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes und auch der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl.Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - [BVerwGE 42, 229]; Eyermann-Fröhler, VwGO, 6. Aufl. 1974, § 132 RdNr. 22 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es kann unentschieden bleiben, ob die Bindung an die vom Verwaltungsgericht nicht begründete Zulassung der Revision hier allein schon aus dem Grunde verneint werden könnte, es sei ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision offensichtlich nicht gegeben (gegen Bindung in solchen FällenBeschluß vom 26. März 1963 - BVerwG VIII C 12.63 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 41] und das oben angeführte Urteil BVerwGE 42, 229 mit Nachweisen).

    Der beschließende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des IV. Senats in BVerwGE 42, 229.

    Ebenso wie in BVerwGE 42, 229 liegt mithin auch im vorliegenden Fall der Sachverhalt anders als in dem demUrteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 68.69 - (BVerwGE 36, 357 [358]) zugrundeliegenden Fall: Dort war zwar gleichfalls der Beschwerdegegner zur Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört worden, jedoch war ein gesetzlicher Zulassungsgrund gegeben; die Bindung des Revisionsgerichts an den Zulassungsbeschluß wurde deshalb bejaht, weil auch die - zu Unrecht unterbliebene - Anhörung die Zulassung der Revision nicht hätte hindern können.

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Der erkennende Senat hält sich durch die Zulassung der Revision jedoch gleichwohl für gebunden, und zwar in der Erwägung, daß die Revision gemäß § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, jetzt gültig in der Fassung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1026) - BRRG -, auch auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden kann, soweit es sich um Landesbeamtenrecht handelt (vgl. BVerwGE 13, 303; 35, 182 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69][185]), und daß die Abgrenzung des irrevisiblen Rechts vom revisiblen Landesbeamtenrecht im vorliegenden Falle Fragen aufwirft, die die Zulassung der Revision jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 42, 229 [230 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Verpflichtungsantrag abgesehen - einzig in Gestalt eines vorbeugenden Feststellungsantrags geschehen (vgl. dazu etwa die Urteile vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 240.59 - BVerwGE 14, 202 [BVerwG 25.05.1962 - VII C 240/59], vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - S. 8 f., vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 67.72 - S. 6 sowie vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 ).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84

    Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung

    Es liegt keiner jener Fälle vor, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Bindungswirkung wegen offensichtlich gesetzwidriger Zulassung der Revision entfällt (vgl. u.a. BVerwGE 42, 229; 48, 372 [BVerwG 20.06.1975 - VI C 34/75]; Urteil vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - ).
  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

    Der Wegfall der Bindungswirkung kann mit Rücksicht auf diese Grundsätze nur dann eintreten, wenn die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist (Urteil des 1. Senats vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 59 und Urteil des IV. Senats vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104).
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI C 200.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Eine - wie hier - demnach offensichtlich zu Unrecht zugelassene Revision bindet aber das Revisionsgericht nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 42, 229 [BVerwG 23.05.1973 - IV C 56.71] [230] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85

    Erschließungsbeitragspflicht - Verjährungsfrist nach Landesrecht - Wirksame

    Der Wegfall der Bindungswirkung kann mit Rücksicht auf diese Grundsätze nur ausnahmsweise dann eintreten, wenn die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist (vgl. u.a. Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 59 S. 2 f. und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104 S. 49 ).
  • BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 63.81

    Anwendung des Beamtenrechts auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche

    Denn immerhin wirft hier die Abgrenzung von revisiblem und irrevisiblem Recht die nachstehend erörterten Rechtsfragen auf, die die Zulassung der Revision jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 42, 229 [230 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 12.76

    Begründungserfordernis - Tatsachengericht - Entscheidungserhebliche Tatsache

    Die Zulassung durch das Verwaltungsgericht ist nicht deswegen ohne Bindungswirkung (vgl. BVerwGE 42, 229 [BVerwG 23.05.1973 - IV C 56/71]), weil das Bundesverwaltungsgericht in dem in der Revisionsbegründung genannten Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 im Anschluß an frühere Entscheidungen ausgesprochen hat, ein Zurückstellungsantrag eines im eigenen oder elterlichen Betrieb tätigen Wehrpflichtigen dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, anstelle des Wehrpflichtigen könnten dessen Angehörige die ihm obliegenden Aufgaben übernehmen, obwohl das zur Aufgabe ihrer bisherigen hauptberuflichen Tätigkeit führen müßte.
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 25.74

    Statthaftigkeit der Revision bei nicht offensichtlich rechtswidriger Zulassung -

    Der Senat hält sich durch die Zulassung der Revision jedoch gleichwohl für gebunden, und zwar in der Erwägung, daß die Zulassung der Revision jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig erscheint (vgl. BVerwGE 42, 229 [230 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.01.1976 - VII C 18.72

    Vorübergehende Verlegung des Standorts im Güternahverkehr - Befriedigung einer

  • BFH, 03.02.1977 - V B 45/76

    Entscheidung über Antrag - Zulassung der Beschwerde - Divergenz - Beschluß -

  • BVerwG, 15.10.1986 - 6 C 38.84

    Zur Frage der Gebundenheit des Bundesverwaltungsgerichts bei vom Vordergericht

  • BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74

    Anforderungen an die Auslegung eines Privatweges als selbstständige

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 67.72

    Geltungsdauer einer einstweiligen Anordnung zur Sicherstellung einer Landschaft -

  • BVerwG, 23.07.1979 - 4 C 46.79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 16.01.1976 - 4 C 53.75

    Zulassung der Revision - Bindungswirkung - Gesetzlicher Zulassungsgrund

  • BVerwG, 28.01.1980 - 4 C 26.76

    Verwerfung einer Revision - Unzulässige Zulassung einer Revision

  • BVerwG, 23.01.1976 - VII C 17.72

    Erbringung von Transportleistungen für die Durchführung eines Bauvorhabens -

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